Datenschutzmanagement
s.ub – Ihr Partner für Datenschutz
Jeder Bürger hat das Recht, dass seine Daten nicht unerlaubt und unbefugt benutzt werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist seit Jahren im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Dabei muss zwischen personenbezogenen und besonderen Kategorien personenbezogener Daten differenziert werden. So müssen Unternehmen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten (also z.B. Gesundheitsdaten) erheben, verarbeiten oder nutzen, gleich ob mit oder ohne Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen. Der Unternehmer haftet vollumfänglich für Datenmissbrauch. Die Einhaltung des Datenschutzes ist besonders wichtig, da im BDSG hohe Bußgeld- und Strafvorschriften festgeschrieben sind. Zusätzlich sind seit Mai 2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung weitere Anforderungen an die Unternehmen entstanden. Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter aber vor allem Ihre Kunden und Geschäftspartner vor Datenmissbrauch. Die s.ub GmbH stellt Ihnen einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der Sie beim rechtssicheren Umgang mit den Daten in Ihrem Haus unterstützt.
Das s.ub-IMS Modul DSMS ist nur in Verbindung mit der Bestellung als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter erhältlich.
Leistungsmerkmale
- Bereitstellung des s.ub-IMS Moduls DSMS mit allen relevanten Vorgaben und Dokumenten
- Gestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit folgenden Leistungen:
- Anmeldung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Behörde
- Unterstützung bei der Erstellung/Führung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
- Korrespondenz mit Betroffenen und der Aufsichtsbehörde
- Erstellung von Arbeitshilfen für die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsichtspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
- Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Informationsdienst zu Änderungen der EU-DS-GVO sowie des BDSG und anderen relevanten Vorschriften
- Datenschutzfolgeabschätzung der Datenverarbeitungsverfahren unter datenschutzrechtlichen und datensicherheitstechnischen Gesichtspunkten
- Zusätzlich mindestens einmal jährlich oder zusätzlich bei Bedarf:
- Analyse der datenschutzrechtlichen Situation im Unternehmen
- Schulung der Mitarbeiter in die Vorgaben des Datenschutzes
- Erstellung eines Datenschutzberichtes/Maßnahmenplans