Pflege-Rettungsschirm stützt
Pflegeeinrichtungen ab sofort

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Kostenübernahme

Um die medizinische und pflegerische Versorgung im Land zu stabilisieren und die Pflegekräfte zu unterstützen, werden die Mehrkosten ab sofort zu 100% von den Pflegekassen übernommen.

Die Corona-Pandemie „Covid-19“ hat eine in ihrer Art bisher nicht dagewesene Krise für die deutsche Wirtschaft gebracht und stellt uns alle vor große Herausforderungen, um die pflegerische Versorgung zu stabilisieren.
Daher hat der GKV-Spitzenverband kurzfristig beschlossen, die 11.700 vollstationären Pflegeheime und die über 15.000 ambulanten Pflegedienste in Deutschland unbürokratisch mit einem finanziellen Rettungsschirm zu unterstützen. 

Erstattung von Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen (auf Basis von §150 Abs. 2 und 3 SGB XI)

Die Corona-bedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen können durch die voll- und teilstationären Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste bei den Pflegekassen gelten gemacht werden.

Hierunter fallen u.a.:

  • Finanzierung von zusätzlicher Schutzausrüstung
    Mehrausgaben für Sachmittel wie Schutzkleidung, Mundschutz, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel werden erstattet.
  • Finanzierung zusätzlicher Personalkosten für die ambulante und stationäre Pflege
    Erhöhte Personalausgaben durch vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal oder Mehrarbeitsstunden und Personalaufstockung innerhalb der Einrichtungen werden übernommen.

  • Finanzieller Ausgleich von Mindereinnahmen für die ambulante, stationäre Pflege
    Die Pflegeversicherung erstattet Corona-bedingte Mindereinnahmen.
    Diese können entstehen, wenn z.B. keine neuen Pflegebedürftigen aufgrund der bestehenden Quarantäne aufgenommen werden dürfen, oder dadurch, dass keine ambulanten Pflegeleistungen erbracht werden können.
  • Unterstützung für Pflegebedürftige während der Corona-Pandemie 
    Zudem richtet sich ein Unterstützungsangebot an die Pflegebedürftigen selbst. Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst oder eine Vertretung nicht sichergestellt werden, kann die Versorgung nun auch durch andere Leistungserbringer erfolgen. Die Kosten werden für bis zu 3 Monate durch die Pflegekasse erstattet.

Sie sind betroffen und benötigen dringend Unterstützung?
Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen dabei die Situation zu meistern. Das Team der s.ub GmbH verfügt über mehr als 70 Mannjahre Erfahrung bei der Beratung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen.

Angebot für Pflegeeinrichtungen

Finanzierung von zusätzlicher Schutzausrüstung

Erstattung von Mehraufwand aufgrund der gestiegenen Preise für Schutzausrüstung, wie Handschuhe, Masken, Desinfektionsmittel usw.

Finanzierung zusätzlicher Personalkosten für die ambulante und stationäre Pflege

Erhöhte Ausgaben für vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal oder Mehrarbeitsstunden werden übernommen.

Finanzieller Ausgleich von Mindereinnahmen für die ambulante und stationäre Pflege

Die Pflegeversicherung erstattet den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten Corona-bedingte Mindereinnahmen.

Unterstützung für Pflegebedürftige während der Corona-Pandemie

Kann die ambulante Versorgung eines Patienten nicht sichergestellt werden, kann die Versorgung nun auch durch andere Leistungserbringer erfolgen. Dabei erhalten zuhause lebende Pflegebedürftige entweder Sachleistungen oder Geldleistungen.

Gültigkeit der Maßnahmen

Die Maßnahmen sind seit dem 30.03.2020 in Kraft getreten. Sie haben nun die Möglichkeit die Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

Tipp für Pflegeeinrichtungen

Neben den genannten Leistungen durch den GKV-Spitzenverband hat auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Unterstützung für „vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ ins Leben gerufen. Dabei können Sie auf akkreditierte Berater zurückgreifen und erhalten Beratungskosten biz zu einer Höhe von  4.000 € zu 100 % bezahlt. Der Berater rechnet seine Leistung direkt mit dem BAFA ab.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie schnell und kompetent!

Professionelle Hilfe für Pflegebetriebe

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Das Team der s.ub GmbH steht Ihnen kurzfristig zur Verfügung. Die nächsten Wochen entscheiden. Nutzen Sie diese Chance.

Klaus Rübel

Klaus Rübel

Geschäftsführer

Strategie-, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

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